Bereits im Mittelalter wurde die Behandlung mit Blutegeln durchgeführt, auch in unseren Breitengraden. Die damaligen Ärzte erforschten schon damals die Anwendungsgebiete und Techniken soweit, dass dem heute kaum etwas Neues hinzugefügt werden kann, abgesehen davon, dass man heute viel mehr über die Heilkraft des Egels und seine Anwendungsgebiete weiß. Für viele Menschen ist der Blutegel nichts als ein unansehnlicher ekeliger Wurm. Bei näherer Betrachtung stellt sich der Blutegel jedoch als äußerst sensibles Tier dar.
Der Beißapparat des Hirudo medicinalis besteht aus einem Mundsaugnapf und drei halbkreisförmigen, gezähnten Kiefern, die zum Anritzen der Haut vor und zurück bewegt werden. Zwischen den Zähnen münden die Gänge von Drüsen, die den medizinisch wirksamen Speichel mit dem Gerinnungshemmer Hirudin abscheiden.
Hauptinhaltsstoffe: Hirudin, Calin, Bdellin, Eglin, Orgelase (= Hyaluronidase), eine histaminähnliche Substanz, Piyavit-Destabilase, Aeromonas Hydrophila
Allgemeine Wirkungsweise:
Aufgrund des Zusammenspiels dieser Wirkstoffe und der „lokalen Aderlasses“ sind Blutegel grundsätzlich bei allen örtlichen, gestauten, entzündlichen, durchblutungsgestörten Prozessen angezeigt.
Indikationsgebiete bei Pferd und Hund:
Kontraindikationen:
Nachblutungen zwischen 4-12h sind erwünscht!
Vor jeder Behandlung wird der Tierbesitzer aber genau über den ganzen Vorgang aufgeklärt.
Gemäß HeilMWerbG § 3 weise ich darauf hin, dass die Wirksamkeit dieser Methode wissenschaftlich nicht anerkannt ist.
ACHTUNG! BITTE BEACHTEN! GESETZESÄNDERUNG AB JANUAR 2022!
Ab dem 28.01.2022 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft, welches der Bundestag mit Beschluss vom 24.06.2021 zur Annahme beschlossen hat. Das neue Gesetz basiert auf der EU-Verordnung (EU) 2019/6 vom 11.12.2018. Der Blutegel ein apothekenpflichtiges Fertighumanarzneimittel und daher als Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 AMG einzustufen.
Demnach darf der Egel nach § 50 Absatz 2 TAMG nur durch andere Personen als Tierärzte bei Tieren nur angewendet werden, wenn dieser von dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind und eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es mir weiterhin möglich noch die Blutegeltherapie einzusetzen!
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